Gesellschaft die Auflösung und Liquidation in China

a) Der Geschäftsvorfall Begriff wie vereinbart in der Satzung der Gesellschaft wird, abgelaufen ist oder andere Bedingung für die Auflösung, wie vereinbart in der Satzung für die Auflösung auftreten e) Es gibt ernsthafte Schwierigkeiten bei der Unternehmens-Betrieb, das management und die Aktionäre Interesse erleiden großen Verlust, wenn das Unternehmen weiter zu betreiben. Außer oben c), nachdem die Gesellschaft ist aufgelöst, eine liquidation Ausschuss soll gebildet werden, indem das Unternehmen innerhalb von fünfzehn Tagen, und die Gesellschaft wird die liquidation Verfahren. Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die liquidation Ausschuss besteht aus den Aktionären Wenn das Unternehmen scheitert, um die form der liquidation Ausschuss, der die Gesellschaft Gläubiger kann das Gericht zu solchen Ausschusses und das Mitglied eines solchen Ausschusses werden ernannt durch das GerichtInnerhalb von zehn Tagen nach der liquidation Ausschuss gebildet wird, der Ausschuss informiert Unternehmen, die Gläubiger und weitere stellen der öffentlichen announce in die Zeitung innerhalb von sechzig Tagen. Die Gläubiger melden Ihre Ansprüche an den Ausschuss innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Mitteilung oder innerhalb von fünfundvierzig nachdem die Zeitung Ankündigung Der Ausschuss ist zuständig für die liquidation des Unternehmens-Eigenschaft und stellen die liquidations-und berichten an die Hauptversammlung oder das Gericht (wenn der Ausschuss bezeichnet, durch das Gericht) zur Bestätigung. Im Fall Eigentum des Unternehmens, das nach Beendigung der liquidation, ist nicht genug, zum Ausgleich alle Unternehmen Schulden (wie oben a) - d), wird die Gesellschaft die liquidation ist beendet. Die Gesellschaft oder der Gläubiger können den Konkurs Gericht Haftungsausschluss: obwohl jede Anstrengung unternommen wurde, um die Genauigkeit dieser Veröffentlichung, ist es nicht beabsichtigt, eine rechtliche Beratung als individuelle Situationen Verschieden und sollte in Absprache mit einem Experten und oder Rechtsanwalt.